Nach ISO 6309 genormtes Rettungszeichen zur Kennzeichnung von Rettungs- und Fluchtwegen.
In Räumen ohne zusätzliche Notbeleuchtung ist die Verwendung von lang nachleuchtendem Material gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebend hierfür ist § 10 Absatz 2 und 3 BGV A8.
Rettungszeichen gem. DIN 5381 grün RAL 6032 signalrgrün, Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens DIN 5681 weiß und RAL 9003 sinalweiß.
Rettungszeichen weisen auf Einrichtungen, Geräte oder Rettungswege hin, die für die Rettung von Personen von Wichtigkeit sind. Sie werden vor allem im gewerblichen Bereich und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz verwendet. (Rettungswege, Rettungseinrichtungen (Erste Hilfe, Arzt) oder Rettungsmittel, wie Trage, Notdusche, Augenspüleinrichtung).
Sichtweiten:
297 x 148 mm - bis 15 Meter
Größe (Breite x Höhe): 297x148 mm
Material: Folie, Kunststoff, KNS
Hinweisschilder dienen der Sicherheitskennzeichnung und helfen Gefahren zu minimieren. Zur vollständigen Sicherheitskennzeichnung gehören neben Rettungszeichen auch Warnschilder und Gebotszeichen, Verbotsschilder und Brandschutzzeichen, sowie Hinweiszeichen.